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   OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1993 - 3 L 55/91   

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OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1993 - 3 L 55/91 (https://dejure.org/1993,9941)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.10.1993 - 3 L 55/91 (https://dejure.org/1993,9941)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Oktober 1993 - 3 L 55/91 (https://dejure.org/1993,9941)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Körentscheidung; Tierzuchtgesetz; Überprüfbarkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 01.03.1990 - 3 C 50.86

    Überprüfung der Entscheidung einer Körbehörde

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1993 - 3 L 55/91
    Daß ein derartiger Amtshaftungs-/Entschädigungssprozeß nicht offensichtlich aussichtslos ist, hat das Bundesverwaltungsgericht in einem den Beteiligten bekannten, insoweit vergleichbaren Rechtsstreit festgestellt (Urt. v. 01.03.1990 - 3 C 50.86 -, DVB1.1991, 46 = AgrarR 1990, 257).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 01.03.1990, aaO), die der Senat teilt, unterliegt die Körentscheidung nach § 5 Abs. 1, 3, 4 TierZG 1976 der vollen richterlichen Kontrolle (zustimmend Bendel, AgrarR 1990, 259; kritisch Pelhak, Tierzuchtrecht, 2. Aufl., 9. Kap., S. 10).

    Die organisationsrecht1ichen Vorschriften des TierZG 1976 enthielten keine Entscheidung des Gesetzgebers, die die Verwaltung ermächtigte, über das Vorliegen der durch einen unbestimmten Gesetzesbegriff gekennzeichneten tatbestandlichen Voraussetzungen abschließend zu befinden (BVerwG, Urt. v, 01.03.1990, aaO).

    Sie hatte lediglich die Aufgabe, die Körentscheidung, die nicht von ihr, sondern von der Körbehörde zu treffen war, fachlich abzusichern (BVerwG, Urt. v. 01.03.1990, aaO).

    Ohne Belang war dagegen, ob es den übrigen bei der Körveranstaltung vorgeführten Tieren unterlegen war (BVerwG, Urt. v. 01.03.1990, aaO).

    Anhand dieser Unterlagen wird es einem Sachverständigen auf dem Gebiet des Tierzuchtwesens regelmäßig ohne weiteres möglich sein, das Vorliegen der äußeren Merkmale zu Überprüfen (BVerwG, Urt. v. 01.03.1990, aaO).

    Schließlich rechtfertigen weder die Komplexität der Körentscheidung, die wegen der beschriebenen hohen Regelungsdichte der KörV zudem nur in vergleichsweise geringem Umfang gegeben ist, noch der bloße Umstand, daß die Körentscheidung für die Bewertung der äußeren Erscheinung des Hengstes ein Notenschema aufstellt (Nr. 7 der Anlage zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 KörV), eine Einschränkung der gerichtlichen Nachprüfung (BVerwG, Urt. v. 01.03.1990, aaO).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1993 - 3 L 55/91
    Daß die Instanzgerichte mit Blick auf die in Art. 19 Abs. 4 GG enthaltene verfassungsrechtliche Grundentscheidung nur ausnahmsweise bei Vorliegen ganz besonderer Voraussetzungen berechtigt sind, der Verwaltungsbehörde einen eigenen, der gerichtlichen Kontrolle nicht mehr zugänglichen Beurteilungsspielraum einzuräumen, hat das Bundesverfassungsgericht gerade in letzter Zeit (durch seine Entscheidungen zum Prüfungsrecht (Beschl. v. 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 u. 213/83 -, E 84, 34) und zur Anerkennung eines besonderen pädagogischen Interesses für die Zulassung einer privaten Grundschule gemäß Art. 7 Abs. 5 1. Alt. GG (Beschl. v. 16.12.1992 - 1 BvR 167/87 -, DVB1.11993, 485) noch einmal deutlich gemacht.
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1993 - 3 L 55/91
    Daß die Instanzgerichte mit Blick auf die in Art. 19 Abs. 4 GG enthaltene verfassungsrechtliche Grundentscheidung nur ausnahmsweise bei Vorliegen ganz besonderer Voraussetzungen berechtigt sind, der Verwaltungsbehörde einen eigenen, der gerichtlichen Kontrolle nicht mehr zugänglichen Beurteilungsspielraum einzuräumen, hat das Bundesverfassungsgericht gerade in letzter Zeit (durch seine Entscheidungen zum Prüfungsrecht (Beschl. v. 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 u. 213/83 -, E 84, 34) und zur Anerkennung eines besonderen pädagogischen Interesses für die Zulassung einer privaten Grundschule gemäß Art. 7 Abs. 5 1. Alt. GG (Beschl. v. 16.12.1992 - 1 BvR 167/87 -, DVB1.11993, 485) noch einmal deutlich gemacht.
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1993 - 3 L 55/91
    Das wäre nur der Fall gewesen, wenn die Körentscheidung vom Gesetzgeber einem Gremium übertragen worden wäre, zu dessen Wesen die Unersetzbarkeit seiner Meinungsbildung gehört (BVerwG, Urt. v. 16.12.1971 - 1 C 31.68 -, E 39, 197 (204)) wie dies etwa bei der gesetzlich vorgesehenen, pluralistisch zusammengesetzten Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften der Fall ist.
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